Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER (https://dejure.org/2013,17860)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER (https://dejure.org/2013,17860)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - L 6 AS 531/13 B ER (https://dejure.org/2013,17860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Eilbedürftigkeit besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfG Beschl v 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803; Beschl v 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschl v 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803).

    Ihre Gewährung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die dem Schutz der Menschenwürde dient (BVerfG Beschl v 12.05.2005 1 BvR 569/05; s auch LSG NRW Beschl v 06.05.2013 L 6 SF 62/13 ER).

    Aufgrund der Vielzahl der aufgezeigten, in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutierten schwierigen und komplexen Rechtsfragen, die der Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zuverlässig abschließend beurteilen kann, kommt auch er im Rahmen der danach entscheidenden Folgenabwägung (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -) zu der einstweiligen Regelung zugunsten der Antragsteller.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Eilbedürftigkeit besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfG Beschl v 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803; Beschl v 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG Beschl v 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 6 SF 62/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Seinen Antrag, die Vollstreckung aus dem angefochtenen Beschluss einstweilen auszusetzen (§ 199 Abs. 2 SGG), hat das Gericht abgelehnt (Beschluss vom 06.05.2013 L 6 SF 62/13 ER).

    Ihre Gewährung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die dem Schutz der Menschenwürde dient (BVerfG Beschl v 12.05.2005 1 BvR 569/05; s auch LSG NRW Beschl v 06.05.2013 L 6 SF 62/13 ER).

  • SG Berlin, 08.05.2012 - S 91 AS 8804/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Die Frage der Beitrags(un)abhängigkeit ist, wie auch Art. 70 Abs. 3 VO (EG) 883/2004 zeigt, keine Frage des sachlichen Anwendungsbereichs, sondern die Anwendbarkeit vorausgesetzt nur der Anknüpfungspunkt für die Frage, ob die Leistung auch in einen anderen Mitgliedstaat exportiert werden kann (s Art. 7 VO (EG) 883/2004; s auch SG Berlin Urt v 08.05.2012 S 91 AS 8804/12 ).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Das Sozialgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein Aufenthaltsrecht der Antragsteller auch aus § 11 Abs. 1 letzter Satz FreizügigG/EU iVm § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthaltsG gegeben sein könnte zur Aufrechterhaltung eines familiären Bezugs zu beiden Elternteilen (s auch BSG Urt v 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BSG Beschl v 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 16/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis - Berechtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Ohne bestehende Ausreiseverpflichtung ist der Aufenthalt auch iSd § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zukunftsoffen; eine spekulative Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse ist nicht zulässig (s BSG Urt v 27.01.1994 - 5 RJ 16/93 - zu Verweildauer und -wille und zur sog. Zukunftsoffenheit des Aufenthalts).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - L 9 B 183/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Denn für diese (laufenden) Kosten ist auch nach der Rechtsprechung des Senats die Eilbedürftigkeit im oben dargelegten Sinn regelmäßig erst dann zu bejahen, wenn konkret Wohnungslosigkeit im Stadium der Räumungsklage droht (s. etwa LSG NRW Beschl vom 11.01.2011 - L 6 AS 2084/10 B ER - vgl auch LSG NRW Beschl v 27.11.2008 - L 9 B 183/08 AS ER - Rn 11 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2013 - L 7 AS 553/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Über den Fortbestand des Aufenthaltsrechts und eine etwaige Ausreiseverpflichtung ist auch nicht als materielle Vorfrage im Verfahren nach dem SGB II zu befinden (s Dienelt in Renner AuslR 9. Aufl. 2011 § 6 FreizügigG Rn 11, 59; s auch LSG NRW Beschl v 21.05.2013 L 7 AS 553/13 B ER).
  • LSG Sachsen, 01.08.2005 - L 3 B 94/05 AS-ER
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Aus der Eilbedürftigkeit ergeben sich um so mehr Einschränkungen an die Anforderungen für Sachverhaltsermittlungen, je eilbedürftiger die Sache ist (vgl SächsLSG Beschl v 01.08.2005 L 3 B 94/05 AS-ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 10. Aufl § 86 b Rn 16a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - L 6 SF 343/13
    Weitere Ermittlungen mussten sich ihm in diesem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch nicht aufdrängen (zur Ermittlungstiefe im Eilverfahren s auch Beschluss des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER juris (dort fälschlich mit dem Datum 16.06.2013)).

    Danach liegt es nahe, dass der Leistungsausschluss schon tatbestandlich nicht greift, andernfalls schwierige und komplexe europarechtliche Fragen zu beantworten wären, die einer abschließenden zuverlässigen Beurteilung im Eilverfahren nicht zugänglich sind, so dass auch im Rahmen einer dann anstehenden Folgenabwägung die vom Sozialgericht getroffene einstweilige Anordnung in Betracht kommt (s Beschlüsse des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER und v 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER auch zur Europarechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 6 SF 450/14
    Weitere Ermittlungen - wenn man sie im Eilverfahren jenseits präsenter Beweismittel grundsätzlich überhaupt für zulässig hält (s § 294 Abs. 2 ZPO) - mussten sich ihm in diesem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch nicht aufdrängen (zur Ermittlungstiefe im Eilverfahren zur Hilfebedürftigkeit s auch Beschluss des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER juris (dort fälschlich mit dem Datum 16.06.2013)).

    Folgt man dieser Auffassung nicht, wäre es angesichts des komplexen Sachverhalts mit Notwendigkeit weiterer Ermittlungen und schwieriger zu beantwortender Rechtsfragen dann geboten, jedenfalls aber nicht zu beanstanden, die mit der Beschwerde angegriffene einstweilige Anordnung als Ergebnis einer Folgenabwägung zu treffen (s Beschlüsse des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER und v 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 6 SF 474/14
    Wenn man Ermittlungen im Eilverfahren jenseits präsenter Beweismittel grundsätzlich überhaupt für zulässig hält (s § 294 Abs. 2 ZPO), gehört doch die (unterlassene) Arbeitssuche nicht zu den Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs, die glaubhaft zu machen wären (zur Ermittlungstiefe im Eilverfahren bezogen auf die Hilfebedürftigkeit s auch Beschluss des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER juris (dort fälschlich mit dem Datum 16.06.2013)).

    Folgt man dieser Auffassung nicht, wäre es angesichts des komplexen Sachverhalts mit schwierigen europarechtlichen Fragestellungen dann geboten, jedenfalls aber nicht zu beanstanden, die mit der Beschwerde angegriffene einstweilige Anordnung als Ergebnis einer Folgenabwägung zu treffen (s LSG NRW Beschlüsse vom 17.04.2014 - L 6 AS 239/14 B ER, vom 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER und vom 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - L 2 AS 1726/13
    Nach Auffassung des Senats bestehen erhebliche Zweifel daran, dass der Leistungsausschluss in der vom Bundesgesetzgeber gewählten Form mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union vereinbar ist (aus der umfangreichen obergerichtlichen Rechtsprechung z.B. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 01.08.2013 - L 2 AS 733/13 B ER; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 29.08.2013 - L 19 AS 1460/13 B ER; Beschluss vom Beschluss vom 06.06.2013 - L 7 AS 686/13 B; Beschluss vom 16.05.2013 (juris fälschlich: 13.06.2013) - L 6 AS 531/13 B ER; Beschluss vom 15.05.2013 - L 9 AS 466/13 B ER; LSG Bayern Urteil vom 19.06.2013 - L 16 AS 847/12: Vereinbarkeit verneinend; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.06.2012 - L 14 AS 1460/12 B ER juris Rn. 4 und Beschluss vom 23.05.2012 - L 25 AS 837/12 B ER juris Rn. 10; LSG Hessen Beschluss vom 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER juris Rn. 18 ff.; aA LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 21.06.2012 - L 20 AS 1322/12 B ER juris Rn. 36; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 23.05.2012 - L 9 AS 347/12 B ER juris Rn. 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 AS 170/13
    Dem Hauptsacheverfahren ist grundsätzlich die abschließende Klärung innerhalb der dort vorgesehenen verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen vorbehalten, nur ausnahmsweise ist eine frühere vorläufige Regelung zulässig, wenn dies mit Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der o.a. Kriterien geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.05.2013 L 6 AS 531/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 6 AS 239/14

    Vorläufige Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II für eine

    Folgt man diesen rechtlichen Ansätzen nicht und möchte die zuverlässige Beurteilung der anstehenden komplexen und schwierigen, kontrovers diskutierten und entschiedenen Rechtsfragen (vgl. zuletzt etwa LSG Niedersachsen-Bremen Beschlüsse vom 15.11.2013 - L 15 AS 365/13 B ER und vom 30.01.2014 - L 13 AS 266/13 B ER, jeweils juris; LSG NRW Beschlüsse vom 16.06.2013 (16.05.2013) - L 6 AS 531/13 B ER und vom 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER; Hessisches LSG Beschluss vom 30.09.20130 - 6 AS 433/13 B ER sowie Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/121 jeweils juris; vgl. auch Bayerisches LSG Beschluss vom 19.11.2013 - L 7 AS 753/13 B ER mit Besprechung von Neumair jurisPR-SozR 2/2014 vom 23.01.2014, Anm. 2; zusammenfassend Hofmann/Kummer, ZESAR 2013, 199 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 30.11.2010 - L 34 AS 1501/10 B ER mwN auch zur Gegenauffassung; s auch Behrend, jurisPR-SozR 3/2014 vom 06.02.2014; Thym, NZS 2014, 81; BSG Beschluss vom 12.12.2013- B 4 AS 9/13 R, juris; SG Leipzig Beschluss vom 03.06.2013 - S 17 AS 2198/12) nicht im Eilverfahren vornehmen, sondern einem Hauptsacheverfahren überantwortet wissen, hat das SG den Antragsgegner im angefochtenen Beschluss zutreffend im Wege der Folgenabwägung zu vorläufiger Leistungserbringung nach dem SGB II verpflichtet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 6 SF 270/13
    Es wären in diesem Fall schwierige und komplexe europarechtliche Fragen zu beantworten, die einer abschließenden zuverlässigen Beurteilung im Eilverfahren nicht zugänglich sind, so dass auch im Rahmen einer dann anstehenden Folgenabwägung die vom Sozialgericht getroffene einstweilige Anordnung in Betracht kommt (s Beschlüsse des Senats v 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER und v 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER auch zur Europarechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15

    Gewährung von Leistungen nach SGB II

    Dem Hauptsacheverfahren ist grundsätzlich die abschließende Klärung innerhalb der dort vorgesehenen verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen vorbehalten, nur ausnahmsweise ist eine frühere vorläufige Regelung zulässig wenn dies mit Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der o.a. Kriterien geboten ist (vgl. Beschluss des LSG NRW vom 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - L 6 AS 170/13
    Dem Hauptsacheverfahren ist grundsätzlich die abschließende Klärung innerhalb der dort vorgesehenen verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen vorbehalten, nur ausnahmsweise ist eine frühere vorläufige Regelung zulässig, wenn dies mit Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der o.a. Kriterien geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.05.2013 L 6 AS 531/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - L 6 SF 556/14

    Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II

    Die Abwägung des Sozialgerichts ist - darin stimmt anscheinend auch der Antragsteller überein - zutreffend (s auch LSG NRW Beschlüsse vom 16.05.2013 - L 6 AS 531/13 B ER und vom 06.06.2013 - L 6 AS 170/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - L 6 SF 584/14

    Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 2 AS 736/14

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf die nachträgliche Gewährung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - L 6 AS 1080/13
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - L 6 AS 531/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,50424
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - L 6 AS 531/13 B ER (https://dejure.org/2013,50424)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.06.2013 - L 6 AS 531/13 B ER (https://dejure.org/2013,50424)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - L 6 AS 531/13 B ER (https://dejure.org/2013,50424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • SG Aachen, 13.12.2013 - S 11 AS 1134/13

    Festlegung der angemessenen Mietobergrenze für die Stadt Aachen

    Nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung zuständigen Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, der sich die Kammer anschließt, ist eine Eilbedürftigkeit im obigen Sinne erst dann zu bejahen, wenn konkret Wohnungslosigkeit im Stadium der Räumungsklage droht (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.06.2013 - L 6 AS 531/13 B ER = juris Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2008 - L 9 B 183/08 AS ER = juris Rn. 11; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 29.05.2012 -L 19 AS 957/12 B ER, L 19 AS 958/12 B = juris [Rechtshängigkeit der Räumungsklage]; LSG NRW Beschluss vom 16.08.2012 - L 7 AS 1368/12 B ER = juris [Anhängigkeit der Räumungsklage]; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B; ausführlich auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER = juris Rn. 23 m.w.N.).
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